Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Meldung aus Jemgum

Im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahlen sowie der Direktwahlen können Bürgerinnen und Bürger das Wählerverzeichnis einsehen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Wahlschein beantragen. Weitere Informationen zu den Fristen, den Möglichkeiten der Einsichtnahme und der Beantragung von Wahlscheinen finden Sie in der vollständigen Bekanntmachung.