Förderung kleiner Unternehmen (FKU 2020)

Wer kann Anträge stellen?

Kleine gewerbliche Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungs-, und Beherbergungsgewerbe sowie Freiberufler mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Leer oder Existenzgründer mit der Absicht, eine Betriebsstätte im Landkreis Leer zu errichten.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, wenn hierdurch sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen oder durch den Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gesichert werden. Bei Erweiterungen und/oder Verlagerungen erfolgt eine Förderung, wenn sich die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze um mindestens 15 % gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn, mindestens aber um einen Vollzeitarbeitsplatz, erhöht und die Arbeitsplätze auch besetzt werden. Die Investitionen ins Anlagevermögen müssen netto mindestens 15.000,- € (Existenzgründer = 7.500,- €) betragen. Die förderfähigen Investitionen dürfen einen Betrag von netto 150.000,- € nicht übersteigen. Auch nicht-investive, aber im weiteren Sinne investitionsvorbereitende Maßnahmen können in Einzelfällen gefördert werden.

 

Wie wird gefördert?

Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe beträgt im Regelfall bei arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen bis zu 15 % (Existenzgründer bis zu 20 %) der förderfähigen Investitionen. Bei arbeitsplatzsichernden Maßnahmen werden bis zu 10 % Zuschuss gewährt. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000,- €, wobei je geschaffenem bzw. gesichertem Arbeitsplatz die max. Förderung 5.000,- € beträgt.

 

Was ist besonders zu beachten?

Der Antrag ist schriftlich vor Investitionsbeginn (d. h. vor dem Abschluss eines der Maßnahme zuzuordnenden Vertrages) zu stellen. Erst nach Antragseingang darf mit dem Investitionsvorhaben begonnen werden. Hier zählt der Eingangsstempel beim Landkreis!

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ausgangspunkt für die formelle Antragstellung sind zunächst eine Vorhabenbeschreibung und eine Investitionsgüterliste. Ein Leitfaden für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung, die Investitionsgüterliste und weitere Informationen sind im Internet (www.lkleer.de unter der Rubrik Wirtschaft) hinterlegt. Die Vorhabenbeschreibung und die Investitionsgüterliste bilden die Grundlage für den formellen Förderantrag.

 

Für die Aufnahme des Antrages stehen wir selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch – auch bei Ihnen vor Ort – zur Verfügung. Auch im Vorfeld der Antragstellung ist es sinnvoll, mit uns Kontakt aufzunehmen, insbesondere um die grundsätzliche Förderfähigkeit und die förderfähigen Kosten abzuklären.

 

Wie wird ausgezahlt?

Nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides und dem Abschluss der Maßnahme, ist dem Landkreis Leer ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind als Bestätigung der Anschaffung und des Zahlungsflusses Original-Rechnungsbelege und eine Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorzulegen.

 

Wo ist der Antrag zu stellen?

Landkreis Leer

Amt für Digitalisierung und Wirtschaft

Friesenstraße 26

26789 Leer

Tel.: 0491 / 926-1709 oder 926-1262

E-Mail:  

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kontakt:

Bürgermeister
Hans-Peter Heikens
Tel.: 04958/9181-18
Fax: 04958/9181-40
Mail: