Wahlhelfer gesucht


Demokratie -
mittendrin statt nur dabei !
Landtagswahlen am 09. Oktober 2022
Wer kann mitmachen ?
Das Ehrenamt des Wahlhelfers können alle Wahlberechtigte ausüben.
Wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Niedersachsen haben.
Wann ?
Am 09. Oktober 2022 findet die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.
Die Wahlräume sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Was ist zu tun ?
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Wie werden Sie auf die Aufgabe vorbereitet ?
Für die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter finden Schulungen statt.
Beisitzer werden vom Wahlvorsteher am Wahltag in Ihre Aufgabe eingewiesen.
Ihr Einsatz wird belohnt!
Sie erhalten ein Erfrischungsgeld in bar.
Kontakt
Gemeinde Jemgum
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Tel.: ( 04958) 9181-0
Fax: ( 04958 ) 918140
Montag | 08:00–12:30, 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30, 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30, 14:00–16:00 |
Donnerstag | 08:00–12:30, 14:00–16:00 |
Freitag | 08:00–12:30 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |