Vernebelungsaktion

Vernebelungsaktion

Mittels einer sogenannten Vernebelungsaktion soll im Zeitraum vom 22.05.2023 – 26.05.2023 untersucht werden, ob alle an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen auch angemeldet sind und ob eventuelle Fehlanschlüsse an das Schmutzwasser-Kanalnetz vorliegen.

Wer angeschlossene Flächen nicht angemeldet hat, muss dann mit einer nachträglichen Abnahme, Gebühreneinforderung, etc. rechnen. Fehlanschlüsse müssen durch die Anlieger behoben werden. Für die Untersuchung wird ein Nebelgenerator verwendet, der eine Flüssigkeit zu Nebel verdampft. Als Nebelflüssigkeit wird ein mehrwertiges Alkohol-Wasser-Gemisch verwendet, das über einen Verdampfer erhitzt wird.

Der Nebel ist selbstverständlich gesundheitlich unbedenklich (Diskonebel). Mit Hilfe einer Blasturbine wird der Signalnebel über einen Schlauch in den zu überprüfenden Kanalschacht geblasen und verteilt sich dort über eine Entfernung von 300 bis 500 Metern. So werden die einzelnen Haltungen über einen Verteilerschacht gezielt „vernebelt“. Da der Nebel leichter als Luft ist, tritt er aus den angeschlossenen Schächten, Straßeneinläufen, Lüftern oder Regenfallrohren aus.

Die Anschlüsse an das Niederschlagswasser-Kanalnetz können durch den Nebelaustritt bei den Regenfallrohren oder Entwässerungsrinnen festgestellt werden, beim Schmutzwasser-Kanalnetz erfolgt der Nebelaustritt durch die Entlüftung über das Dach.