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Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

In der Verordnung der Gemeinde Jemgum über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze ist geregelt, dass Eigentümern von Grundstücken sowie ihnen gleichgestellte Personen die Reinigungspflicht obliegt. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Laub und Unrat und die Beseitigung von Schnee und Eis sowie bei Glätte das Bestreuen der Gehwege. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen.

Bei Schnee oder Schnee- bzw. Eisglätte sind die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen Gehwege mindestens in einer Breite von 1,00 m zu räumen bzw. ist eine gehsichere Abstumpfung durchzuführen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wenn ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,00 m breiter Streifen zu räumen bzw. gehsicher abzustumpfen. Ist über Nacht Schnee gefallen oder Eisglätte eingetreten, muss die Reinigung bzw. das Abstumpfen bis 7.30 Uhr durchgeführt sein.

Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.

Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege von dem vorhandenen Eis zu befreien.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € geahndet werden.

Hinweis:
Diese Pflichten obliegen auch denjenigen, die im Gemeindegebiet lediglich einen Nebenwohnsitz oder eine Ferienwohnung unterhalten.
Sofern sie selbst nicht in der Lage sind, ihren Pflichten nachzukommen, ist dafür zu sorgen, dass ein anderer vor Ort die Reinigungs-, Streu- und Räumpflichten (vertretungsweise) wahrnimmt.


Laubsackabfuhr in der Gemeinde Jemgum

Die Laubsäcke sind für 1,00 Euro pro Stück im Rathaus der Gemeinde Jemgum - Bürgerbüro - erhältlich.