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Bekanntmachung Bürgermeisterwahl zur Einreichung der Wahlvorschläge 2026

Meldung aus Jemgum
Bekanntmachung Bürgermeisterwahl zur Einreichung der Wahlvorschläge 2026 (Bild vergrößern)

 

Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 13. September 2026

 

Für die Bürgermeisterwahl

 

am 13. September 2026

 

wird aufgrund des § 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben:

 

 

I. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am

 

Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr

 

bei mir, der Gemeindewahlleitung, Hofstr. 2, 26844 Jemgum, einzureichen.

 

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, müssen verspätet eingehende Wahlvorschläge zurückgewiesen werden. Bei postalischer Übersendung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Gemeindewahlleitung maßgebend, nicht der Zeitpunkt der Absendung.

 

 

II. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von einer Partei i. S. d. Artikels 21 Grundgesetz, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden (§§ 21 und 45 d NKWG).

 

Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG und der §§ 31 ff. Niedersächsische Wahlordnung (NKWO) entsprechen.

 

III. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson oder – bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson – von dieser Person selbst unterzeichnet sein.

 

Der Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 42 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

 

 

 

 

 

 

 

Unterschriften sind nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

 

Außerdem sind gemäß § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NKWG bei Wahlvorschlägen folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  • BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)

  • Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)

  • Die Linke (Die Linke)

  • Fraktion „Jemgum21“

     

 

IV. Wahlanzeige

Parteien, die nicht unter Punk III. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG spätestens am Montag, 15. Juni 2026, bei der Niedersächsischen Landeswahlleitung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

 

 

Jemgum, den 18.02.2026

                                               

 

 

 

Hans-Peter Heikens

Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Jemgum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                           Aushang:         20.02.2026

                                                                                                           Abnahme:       27.07.2026

Kontakt

Gemeinde Jemgum

Hofstraße 2

26844 Jemgum

 

Tel.: ( 04958) 9181-0

Fax: ( 04958 ) 918140

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