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Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Meldung aus JemgumAuf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.
Die Kommunen werden in der Richtlinie dazu verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Stufe 4 werden in der Zeit vom 05.03.2025 bis einschließlich dem 05.04.2025 im Rathaus der Gemeinde Jemgum, Hofstraße 2, 26844 Jemgum, während der Dienststunden (montags – freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung,
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Hinweise und Anregungen zu den Ergebnissen der Lärmkartierung einzureichen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Einreichung von Hinweisen und Anregungen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Information der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Kontakt
Gemeinde Jemgum
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Tel.: ( 04958) 9181-0
Fax: ( 04958 ) 918140
Montag-Donnerstag
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Freitag
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