Veranstaltungen
Wahlbekanntmachung Gemeinderat Wahlvorschläge 2026
Meldung aus Jemgum
Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Am 13. September 2026 werden in der Gemeinde Jemgum die Abgeordneten für die kommende Wahlperiode des Gemeinderates gewählt.
Für die Gemeinderatswahl fordere ich gemäß § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache Folgendes bekannt:
I. Zahl der Abgeordneten
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsabgeordneten beträgt 14.
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Gemeinde Jemgum besteht aus einem Wahlbereich.
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von einer Partei i. S. d. Artikels 21 Grundgesetz, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.
Form und Inhalt eines Wahlvorschlages müssen den Bestimmungen der §§ 21 ff. NWKG und der §§ 31 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen. Es sind amtliche Vordrucke zu verwenden.
IV. Höchstzahl der Bewerber*innen je Wahlvorschlag
Ein Wahlvorschlag darf bei Parteien und Wählergruppen höchstens 19 Bewerber*innen enthalten, bei Einzelbewerber*innen nur den Namen einer Person.
V. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Der Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 20 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Nach § 21 Abs. 10 NKWG sind folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
Die Linke (Die Linke)
Fraktion „Jemgum21“
VI. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am
Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr
bei mir, der Gemeindewahlleitung, Hofstr. 2, 26844 Jemgum, einzureichen.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, müssen verspätet eingehende Wahlvorschläge zurückgewiesen werden. Bei postalischer Übersendung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Gemeindewahlleitung maßgebend, nicht der Zeitpunkt der Absendung.
VII. Wahlanzeige
Parteien, die nicht unter Punkt V. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis spätestens am Montag, 15. Juni 2026 bei der Niedersächsischen Landeswahlleitung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Jemgum, den 18.02.2026
Hans-Peter Heikens
Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Jemgum
Aushang: 20.02.2026
Abnahme: 27.07.2026
Kontakt
Gemeinde Jemgum
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Tel.: ( 04958) 9181-0
Fax: ( 04958 ) 918140
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