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Hinweis zu aktuellen Werbeschreiben für Smart Meter
Meldung aus JemgumIn den vergangenen Tagen haben offenbar Haushalte in Jemgum Schreiben des Unternehmens DMG Deutsche Messwesen erhalten. Darin wird der Einbau eines sogenannten Smart Meters – eines intelligenten Stromzählers – angeboten.
Das Schreiben kann aufgrund seiner Gestaltung und verschiedener Hinweise auf gesetzliche Regelungen möglicherweise den Eindruck erwecken, dass im Zusammenhang mit dem Einbau eines Smart Meters Handlungsbedarf besteht. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein kommerzielles Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers.
Eine Verpflichtung, mit diesem Unternehmen einen Vertrag abzuschließen, besteht nicht.
In dem uns vorliegenden Schreiben wird unter anderem mit einer „kostenlosen Installation“ geworben. Für den anschließenden Messstellenbetrieb werden allerdings 99 Euro brutto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt.
Verbraucherzentrale rät zum genauen Vergleich
Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich bereits mit Werbeschreiben der Deutschen Messwesen beschäftigt. Sie rät Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich dazu, die Werbeversprechen rund um Smart Meter kritisch zu hinterfragen und Angebote genau miteinander zu vergleichen.
Insbesondere weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass eine mögliche Reduzierung von Netzentgelten nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht. Entsprechende Vergünstigungen können an weitere Voraussetzungen geknüpft sein, beispielsweise an bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Verbraucherzentrale Niedersachsen
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist deutlich günstiger
Ein Preisvergleich lohnt sich.
Nach der seit dem 1. Juni 2026 geltenden Preisliste von EWE NETZ kostet der Betrieb eines intelligenten Messsystems für einen Letztverbraucher mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden 30 Euro brutto im Jahr. EWE NETZ GmbH
Zum Vergleich:
Deutsche Messwesen: 99 Euro pro Jahr
EWE NETZ: 30 Euro pro Jahr bei einem Jahresverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh
Damit liegt das im Werbeschreiben genannte jährliche Entgelt in diesem Beispiel bei mehr als dem Dreifachen.
Die Bundesnetzagentur bestätigt zudem, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden beim grundzuständigen Messstellenbetreiber eine gesetzliche Preisobergrenze von 30 Euro brutto pro Jahr für ein intelligentes Messsystem gilt. Bundesnetzagentur
Muss ich überhaupt einen Vertrag abschließen?
Wichtig ist die Unterscheidung:
Grundsätzlich können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Messstellenbetreiber selbst wählen und beispielsweise einen wettbewerblichen Anbieter beauftragen. Niemand muss jedoch aufgrund eines solchen Werbeschreibens zu einem privaten Messstellenbetreiber wechseln oder mit diesem einen Vertrag abschließen.
Wer keinen anderen Anbieter auswählt, bleibt grundsätzlich beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass der Messstellenbetrieb in diesem Fall zu den gesetzlich festgelegten Konditionen erfolgt. Bundesnetzagentur
Etwas anderes ist die Frage, ob ein Stromzähler künftig grundsätzlich durch ein intelligentes Messsystem ersetzt wird. In bestimmten Fällen schreibt das Messstellenbetriebsgesetz einen solchen Einbau vor oder erlaubt dem grundzuständigen Messstellenbetreiber die Ausstattung. Ein solcher gesetzlich vorgesehener Einbau kann nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Daraus folgt aber keine Verpflichtung, das Angebot der Deutschen Messwesen oder eines anderen privaten Anbieters anzunehmen. Bundesnetzagentur
Unser Rat: Nichts übereilen
Die Gemeinde Jemgum empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, entsprechende Schreiben zunächst in Ruhe zu prüfen und nicht allein aufgrund einer genannten Frist oder des Hinweises auf gesetzliche Regelungen einen Vertrag abzuschließen.
Wer ein Angebot für einen Smart Meter erhält, sollte insbesondere vergleichen:
Wer ist mein derzeitiger Messstellenbetreiber?
Welche jährlichen Kosten entstehen?
Wie lange läuft der Vertrag?
Ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers überhaupt sinnvoll?
Welche Voraussetzungen gelten tatsächlich für mögliche Vergünstigungen bei den Netzentgelten?
Informationen zu Smart Metern und zum Messstellenbetrieb gibt es bei der Bundesnetzagentur, bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen sowie beim jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Fazit:
Smart Meter werden in den kommenden Jahren eine immer größere Rolle spielen. Ein entsprechendes Werbeschreiben bedeutet jedoch nicht, dass Bürgerinnen und Bürger einen Vertrag mit dem werbenden Unternehmen abschließen müssen. Vor einem Vertragsabschluss lohnt sich in jedem Fall ein Preis- und Leistungsvergleich.
Bild ist mithilfe von KI generiert.
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